Die Frage bezüglich den Kosten bzw. zusätzlichen Kosten bei einem Umbau eines bestehenden Hauses wird immer wieder gestellt und meistens ungenügend beantwortet. Hierbei sind viele Faktoren, die meistens nicht oder nur beiläufig behandelt werden, zu berücksichtigen.
Ein wesentlicher Faktor sind die Ausführungskosten. Hierbei wir immer wieder sowohl von planerischer als auch von der ausführenden Seite die Tatsache der Nachträge fast vollkommen vernachlässigt , ja sogar ignoriert.
Es ist klar, dass bei einem Hausumbau sowohl die Auftraggeber als auch die Auftragnehmer heutzutage meistens unter großem Zeitdruck stehen. Aus dieser Tatsache heraus entwickeln sich im Laufe des Bauprojektes Reibungspunkte, wenn es um Zusatzkosten geht, die schlussendlich zu Streitigkeiten führen können, wenn mann diese nicht frühzeitig klärt und beseitigt.
Dies müsste aber eigentlich überhaupt nicht sein.
Betrachten wir mal den Ablauf eines Hausumbaus. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Bauobjekt neueren oder älteren Baujahres ist. Die Vorgehensweise ist immer identisch.
Als erstes und wichtigstes Kriterium ist die klare Verständigung zwischen dem Bauherren und dem Planer – Architekt, Ingenieur oder ein Maurermeister (siehe landesrecht-bw). Es müssen vor der Bauausführung alle, und ich meine wirklich alle Faktoren in die Planung einfließen.
Hierzu zählt an erster Stelle der Wunsch bzw. die Vorstellung des Bauherren. Die Vorstellung bzw. der Wunsch muss glas klar deffiniert sein, ohne jegliche Zweifel, was die Umbaumaßnahme betrifft. Hierzu gehören folgende Fragen, was jeder Bauherr sich selber stellen muss: Was und wann will ich meinen Umbauziel erreichen (Renditeobjekt oder Eigennutzung, habe ich Zeitdruck oder nicht?). Habe ich eine klare Vorstellung von meiner Umbaumaßnahme? Hierbei sollte sich die Bauherrschaft mit dem Planer zusammen Zeit nehmen und nichts überstürzen. Bei fehlendem Vorstellungsvermögen, was das fertige Bauobjekt betrifft (nicht jeder kann sich dies vorstellen), sollten vom Planer Modelle bzw. 3D Pläne (evtl. Visualisierungen) angefertigt werden. Dieser Mehraufwand muss allerdings auch vergütet werden (ebenfalls im Vorfeld mit dem Planer klären).
Die erwähnte Fragen im Bezug müssen mit dem Planer bis ins kleinste Detail besprochen werden, damit sich die Anzahl an Nachträgen in kleinen Maßen hält oder mann auf diese ganz verzichten kann. Nach erfolgreicher Definition des Umbauzieles muss der Planer den Wunsch des Bauherren umsetzen. Hierzu zählt die gründliche Bestandsaufnahme des Bauobjektes vom Dach bis zum Fundament. Dies ist ein ganz wichtiger Schritt um festzustellen, ob sich die Vorstellung des Bauherren mit den örtlichen Gegebenheiten vereinbaren lässt, ohne einen unverhältmäßigen finanziellen Aufwand für die Umbaumaßnahme in Kauf nehmen zu müssen! Auf diesem Schritt ruht der Kostenrahmen der gesamten Umbaumaßnahme.
Nachträge bei Baumaßnahmen (egal ob Umbau oder Neubau) sind ein Zeichen dafür, dass etwas nicht kommuniziert, oder einfach vergessen wurde. Dies kann natürlich mal passieren, aber es sollte immer die Ausnahme bleiben.
Taglohnarbeiten: Diese Position ist bei Umbaumaßnahmen, insbesondere bei alten Immobilien, in den meisten Fällen unumgänglich. Taglohnarbeiten bedeuten eigentlich, dass es während der Bauphase plötzlich unerwartete Ereignisse eintreten, mit denen keiner gerechnet hat. Diese müssen dem Auftragnehmer z.B. Baufirma, Sanitärfirma, Elektriker etc. vergütet werden. Taglohnarbeiten sind eine klare Angelegenheit: Die Stunden, in denen mit X Anzahl an Leuten, die für diese zusätzliche Arbeit benötigt werden, gearbeitet wird, werden auch vergütet, zuzüglich dem benötigten Material (hierzu zählen z.B. auch das Besorgen des Materials, Nutzung von Fahrzeugen…). Diese Stunden und Leistungen werden auf einen sogenannten Tages-Rapport notiert und am Ende des Arbeitstages vom verantwortlichen Bauleiter (oder Bauherren) gegengezeichnet. Durch das Gegenzeichnen muss für jeden klar sein: diese Zusatzarbeit fließt nun in die Rechnung als zusätzliche Ausgabe ein!
Dem gegnüber steht die Möglichkeit des Nachtragsangebotes. Das Nachtragsangebot ist bei einem Hausumbau schwieriger zu erstellen. Hierbei sind folgende Faktoren als Beispiel zu beachten:
Zusätzliche Materialbesorgung (mit allen Nebenarbeiten wie z.B. Material holen, Material bestellen, Entsorgen von zusätzlichem Abfall etc. ).
Zusatzkosten für Personal (zusätzliche Arbeitskräfte organisieren).
Zusätzlicher Zeitaufwand für die Erstellung der Arbeit (meistens ohne maschineller Hilfe wie z.B. Baukran etc.).
Gemeinkosten der Baustelle und des Unternehmens etc.
In einer Angelegenheit sollten sich allerdings Bauherren im Klaren sein: Die Kosten einer Umbaumaßnahme, natürlich abhängig vom Umfang, können zum Teil auch die Kosten eines Neubaus erreichen!
Die Auftragsvergabe
Eine Umbaumaßnahme ist immer eine Herausforderung für alle Beteiligten. Aus diesem Grund sollten sich nach erfolgreicher Auftragsvergabe der Bauherr, Planer und der Unternehmer zusammensetzen und das gesamte Bauprojekt durchsprechen. Hierbei können noch vorhandene Unklarheiten geklärt und Nachträge vermieden werden.
Ehrichkeit, Vertrauen und Zufriedenheit aller Beteiligten! Ja, Sie lesen richtig. Dies sind die Grundvoraussetzungen für einen reibungslosen und erfolgreichen Bauablauf. Und leider sind diese Tugende in der letzten Zeit ziemich in Vergessenheit geraten.
Der Planer muss Vertrauen in die ausführende Firma haben, dass diese die Ihnen beauftragte Arbeit qualitativ hochwertig erstellt, ohne permanente Überwachung. Im Gegenzug muss die ausführende Firma darauf vertrauen können, dass sie die ausgeführten Leistungen korrekt und zeitgerecht vergütet bekommt, ohne unberechtigte Abzüge. Der Bauherr schließlich muss sowohl dem Planer als auch der ausführenden Firma Vertrauen für eine ordnungsmäßige Ausführung und Vollendung der Bauarbeiten. Dies sind im groben die Grundpfeiler für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen sehr unterschiedlichen Baubeteligten.
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